GERÄTEPRÜFUNGEN

Nach §5 der DGUV Vorschrift 3 (ehem. BGV A3) sind Unternehmer verpflichtet, ihre Betriebsmittel elektrotechnisch in einwandfreiem Zustand zu erhalten.

 

Dies gilt für alle mit einem Stecker ausgestatteten Geräte, jedoch aber auch für fest angeschlossene Maschinen, an denen gearbeitet wird.

 

Wir bieten Ihnen daher die wiederkehrende Prüfung Ihrer Elektrogeräte incl. Prüfprotokollen, Prüfplaketten und einer ordentlichen Gerätedokumentation.

 

Die Prüfung erfolgt bei Ihnen im Haus; eine Ausführung ist auch während des laufenden Geschäftsbetriebs möglich. Natürlich fahren wir auf Wunsch auch die Baustellen Ihrer Monteure an.