ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

§1 Gültigkeit
Die nachstehenden Geschäfts- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich und sind Bestandteil aller Angebote von Energietechnik Schramm GmbH und deren Verträgen. Weichen Bedingungen oder Konditionen des Auftraggebers hiervon ab, so haben diese abweichenden Bedingungen keinerlei Gültigkeit. Gegenbestätigungen des Auftraggebers mit Hinweis auf seine eigenen Geschäftsbedingungen werden nicht akzeptiert.

 

 

§2 Geistiges Eigentum
Energietechnik Schramm GmbH behält sich das geistige Eigentum an Planungen und Entwicklungen vor. Eine Weiterleitung, Verbreitung oder anderweitige Nutzung außer zum durch Energietechnik Schramm GmbH bestimmten Zweck ist unzulässig.

 

 

§3 Vertragsrücktritt
Tritt ein Vertragspartner nach Auftragserteilung ohne Rechtsgrund vom Vertrag zurück oder verweigert die Annahme von Waren oder Leistungen, verpflichtet dies zu einem Ersatz in Höhe von 25% des Kaufpreises für entstandene Aufwendungen.

 

 

§4 Lieferzeiten
Lieferzeiten stellen generell eine Abschätzung, nicht jedoch einen zugesicherten Termin dar. Schadenersatz kann diesbezüglich nur geltend gemacht werden, wenn Vorsatz und / oder grober Vorsatz der Firma Energietechnik Schramm GmbH nachgewiesen werden kann. Beschränkt ist dieser Schadenersatz der Höhe nach auf den Auftragswert.

 

 

§5 Auftragsabwicklung
Der Auftraggeber erkennt mit einer Unterschrift auf dem jeweiligen Arbeitsbericht den geleisteten Arbeitsaufwand und das gelieferte Material an.

 

 

§6 Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Ware und / oder geleistete Arbeit bleibt solange im Eigentum der Firma Energietechnik Schramm GmbH, bis eine vollständige Bezahlung der in Rechnung gestellten Kosten erfolgt ist.

 

 

§7 Mangelrügen
Mangelrügen haben unverzüglich und in schriftlicher Form zu erfolgen. Gewährleistungsansprüche verjähren spätestens nach 2 Jahren. Eine Gewährleistung kommt nicht zum Tragen bei nicht sachgemäßer Handhabung, vorsätzlicher oder fahrlässiger Beschädigung der Ware. Die Gewährleistung umfasst keine für den Aus- und Einbau erforderlichen Lohnkosten, die zum Austausch oder zur Reparatur erforderlich sind.

 

 

 

§8 Haftung und Schadenersatz
Bei einer Verletzung des Lebens oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruht, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers beruhen, haftet der Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten infolge leichter Fahrlässigkeit des Auftragnehmers beruhen, ist die Haftung des Verkäufers auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden bis zu maximal zum doppelten Wert des Liefergegenstandes begrenzt. Schadenersatzansprüche für sonstige Schäden bei der Verletzung von Nebenpflichten oder nicht wesentlichen Pflichten im Falle leichter Fahrlässigkeit sind ausgeschlossen.

 

Schadenersatzansprüche aus Verzug, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, sind ausgeschlossen, die gesetzlichen Rechte des Käufers nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist bleiben unberührt.

 

 

§9 Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung ist 95512 Neudrossenfeld, Gerichtsstand ist Bayreuth.

 

 

§10 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollte eine Bestimmung unwirksam werden, so bleiben alle übrigen Bestimmungen unberührt und anstatt der ungültigen Bestimmung greift die geltende Rechtssprechung.